Abmeldung / Ummeldung - Entlassung
Ab- bzw. Ummeldungen sind grundsätzlich während des gesamten Hortjahres möglich, allerding muss eine Änderungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden. Ab der 2. Umbuchung während des laufenden Schuljahrs wird eine Umbuchungsgebühr von 10-, Euro in Rechnung gestellt. Umbuchungsgebühr und Änderungsfrist entfallen bei Stundenplanänderung.
Die Tagesstätte muss ein Kind entlassen, wenn es sich für die Gruppe als untragbar erweist, es die Erziehung bzw. körperliche Sicherheit der anderen Kinder gefährdet oder wenn eine Zusammenarbeit mit dem Elternhaus nicht erreicht werden kann.

