Krankheit
Oberste Voraussetzung für den Besuch der Tagesstätte ist die völlige Gesundheit des Kindes. Wer wegen Krankheit nicht zur Schule geht, darf auch die Tagesstätte nicht besuchen.
Bei Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit oder aus anderen Gründen bitten wir Sie, uns umgehend zu benachrichtigen.
Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit (Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Salmonellen, Bindehautentzündung, Kopfläuse, Scharlach, etc.) ist die Art der Erkrankung sofort der Einrichtung zu melden.
In solchen Fällen darf ein Kind nur mit ärztlicher Bescheinigung die Einrichtung wieder besuchen. Fehlt ein Kind 14 Tage unentschuldigt, kann der Platz an ein anderes Kind vergeben werden. Eine anteilige Kostenerstattung entfällt.