Versicherungsfragen
Auf dem Schulweg - von der Schule zur Tagesstätte und von der Tagesstätte zur Schule - sind die Kinder unter über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Das gilt auch für den Heimweg.
Während ihres Aufenthaltes in der KinderKiste stehen die Kinder unter dem Schutz der GUV. Bei Vermögens- und Gesundheitsschäden der Kinder, die die Stadt Hammelburg schuldhaft herbeigeführt hat, tritt die kommunale Haftpflicht ein.
Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums der Stadt Hammelburg wird von den Erziehungsberechtigten Schadensersatz gefordert.
Für mitgebrachte Gegenstände kann nicht gehaftet werden.